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St. Bonifatius
Kirchenvorstand
Katholische Pfarrgemeinde
KVDer Kirchenvorstand stellt sich vor:
Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es?
Die Arbeit des Kirchenvorstandes ist gesetzlich geregelt. Die Ursprünge gehen bis in das 12. Jh. zurück. Später wurde die Position des Kirchenvorstandes durch Konkordate und Staatsverträge festgeschrieben. Seit dem Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24.07.1924 gilt: “Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde. Er vertritt die Gemeinde und das Vermögen und ist ein Organ der Kirchengemeinde.“
Alle drei Jahre wird die Hälfte der Mitglieder neu gewählt.
 
Was macht der Kirchenvorstand?
Der Kirchenvorstand ist zuständig für den Haushalt, für den Erhalt von Gebäuden, als Arbeitgeber und für die Vermögensverwaltung.
Eine der wesentlichen Aufgaben des Kirchenvorstandes ist es, den Haushalt mit seinen Einnahmen und Ausgaben für das kommende Haushaltsjahr aufzustellen, für die Durchführung der gefassten Beschlüsse zu sorgen und die Jahresabrechnung zu prüfen.
Zu unserem Haushalt gehört die Erhaltung unserer Gebäude wie unsere Kirche, die beiden Kindergärten St. Bonifatius und St. Ida, das Jugendheim sowie das Pfarrhaus und Pfarrheim. Auch das Schwesternhaus und die Familienbildungsstätte erfordert Betreuung.
Die laufenden Geschäfte werden im Auftrag des Kirchenvorstandes für unsere Gemeinde – wie auch für die übrigen Gemeinden des Dekanates – von der Zentralrendantur ausgeführt. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben vom Kindergarten, über Jugend- und soziale Arbeit bis zur Altenseelsorge, ist die Kirche auf materielle Mittel angewiesen, auf die Kirchensteuer und das örtliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Dieses Vermögen zu verwalten, seine Erträge und knappen Mittel so verwenden, dass alle Aufgaben und Verpflichtungen erfüllt werden können.
Der Kirchenvorstand hat nicht nur beratende, sondern auch beschließende und ausführende Funktion. Dabei trägt der Kirchenvorstand als Ganzes die Verantwortung.
Wie wird gewählt?
Wählen kann jedes Mitglied der Pfarrgemeinde, das 18 Jahre alt ist und mindestens ein Jahr in der Gemeinde wohnt. Die Wahl wird durch einen Wahlvorstand vorbereitet,
der aus dem/der stellvertretenden Vorsitzenden des Kirchenvorstandes und vier oder sechs wählbaren Gemeindemitgliedern besteht. Neu eintretende Kirchenvorsteher werden in einer Sitzung des Kirchenvorstandes durch die Vorsitzende in ihr Amt eingeführt und auf treue Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. Die Wahl des Kirchenvorstandes gilt für sechs Jahre. Dabei ist Wiederwahl zulässig.
Wer kann gewählt werden?
Gewählt werden kann man grundsätzlich mit 21 Jahren.
Der Wahlvorstand macht Wahlvorschläge, aus der Gemeinde können weitere Vorschläge hinzukommen. Die Anzahl der gewählten Mitglieder hängt von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab. Bei uns in St. Bonifatius sind es 8 Kirchenvorstandsmitglieder. Dazu kommt ein beratendes Mitglied des Pfarrgemeinderates. Für die Besetzung des Kirchenvorstandes ist es aufgrund der genannten Aufgabenstellungen nicht wichtig, ob jede Gruppierung der Gemeinde vertreten ist, sondern ob nach objektiver Prüfung der sachlichen und persönlichen Voraussetzungen die Kandidatinnen und Kandidaten zur bestmöglichen Wahrnehmung der jeweiligen Aufgaben geeignet sind. Der Kirchenvorstand ist nicht Gemeindeparlament, sondern Verwaltungsorgan. Bei Ausübung seiner Tätigkeit muss jedes Mitglied die Gesamtheit der Interessen der Pfarrgemeinde berücksichtigen.
Dem Kirchenvorstand, der sich ca. alle 6 Wochen trifft, gehören folgende Mitglieder an:
 
  • Pfarrer Dr. Carsten Roeger als Vorsitzender
  • Herr Werner Brüninghoff als stellvertretender Vorsitzender (Dienstgeberbeauftragter für Arbeits- und Gesundheitsschutz, Gebäude und Liegenschaftsausschuss - Kindergarten St. Ida, Ida-Stift und Haus der Familie)
  • Frau Petra Hemig        (Personalausschuss – Kindergärten St. Ida und St.Bonifatius)
  • Herr Benedict Hessling (Gebäude und Liegenschaftsausschuss Kindergarten St. Bonifatius und Koordinierungsausschuss)
  • Herr Joachim Löw        (Gebäude und Liegenschaftsausschuss - Baugebiet Waldsportplatz und Prüfungsausschuss)
  • Frau Hildegard Rünker     (Personalausschuss – Kindergärten St. Ida und St.Bonifatius)
  • Frau Doris Steffen (Gebäude und Liegenschaftsausschuss - Kirche / Pfarrheim / Pfarrhaus)
  • Frau Ursula Westermann    (Gebäude und Liegenschaftsausschuss - Kirche / Pfarrheim / Pfarrhaus)
  • Herr Jürgen Zattarin       (Gebäude und Liegenschaftsausschuss - HOT – Heim)
  • Herr Herbert Paschy ist als Vertreter des Pfarrgemeinderates im Kirchenvorstand.
  • Herr Werner Brüninghoff ist als Vertreter des Kirchenvorstands im Pfarrgemeinderat.